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JOBTICKET: INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
Neben dem JobTicket des WestfalenTarifs gibt es das Deutschlandticket seit Mai 2023 auch als JobTicket. Es ist damit als vergünstigtes ÖPNV-Abo die ideale Ergänzung. JobTicket-Inhabern steht der gesamte öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn in Deutschland zur Verfügung. Auch kleine Unternehmen können mitmachen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge.
Das JobTicket kann für den Weg zur Arbeit genutzt werden und gilt darüber hinaus auch in der Freizeit.
Als Arbeitgeber können Sie sich finanziell am JobTicket beteiligen und erhalten dafür von uns als Verkehrsunternehmen einen Rabatt auf den Verkaufspreis. So erhalten Ihre Mitarbeitenden das JobTicket zu einem deutlich vergünstigten Preis. Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuerfrei – Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
GUTE GRÜNDE FÜR EIN JOBTICKET
- Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Benefit und verbessern Sie Ihre Attraktivität bei der Personalgewinnung.
- Beteiligen Sie sich aktiv am Umwelt- und Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur CO2 Reduktion.
- Erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten.
- Verringern Sie das Unfallrisiko Ihrer Mitarbeitenden auf ihrem Arbeitsweg.
- Gewinnen Sie Menschen ohne Pkw und Führerschein als Mitarbeiter.
- Zeigen Sie soziales Engagement und schärfen Sie Ihr Image in der Öffentlichkeit.
- Sparen Sie Kosten für den Bau und den Unterhalt von Parkplätzen.
Preise
Deutschlandticket als JobTicket
- Regulärer Preis: 58,00 € / Monat (als Sammelbestellung durch den Arbeitgeber)
- Arbeitgeberanteil: mind. 25 % = 14,50 € / Monat
- Rabatt vom Verkehrsunternehmen: 5 % auf den Ausgabepreis
- Abgabepreis für das Ticket: 55,10 € / Monat
- Verbleibender Arbeitnehmeranteil: 40,60 € / Monat
- Gültigkeit: deutschlandweit für unbegrenzte Fahrten mit Bussen & Bahnen im Nahverkehr
Westfälisches JobTicket
- Für eine Stadt oder Gemeinde: 41,70 € / Monat
- Für einen Kreis: 73,80 € / Monat
- Rabattierbar: durch Arbeitgeberzuschuss
- Ideal für: Mitarbeitende mit regionalem Arbeitsweg, Teilzeit oder Mobilarbeit
IHR WEG ZUM JOBTICKET: RAHMENVERTRAG UND BESTELLUNG
Bevor Beschäftigte das JobTicket nutzen können, schließen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RLG ab. Danach kann das JobTicket bestellt werden.
Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag zum JobTicket steht allen Arbeitgebern offen, egal ob Unternehmen, Verwaltung, Behörde oder Institution. Der Abschluss ist bereits ab einem JobTicket im Unternehmen möglich. Im Rahmenvertrag wird unter anderem festgelegt, in welcher Höhe Sie als Arbeitgeber die JobTickets Ihrer Beschäftigten monatlich finanziell fördern - mindestens jedoch mit 25 %.
JobTicket bestellen
Nachdem ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der RLG geschlossen wurde, werden Ihnen JobTicket-Anträge für Ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an die RLG weiter. Alternativ ist es auch möglich, dass Sie der RLG die Bestellung anhand einer Excel-Liste per Mail zusenden.
Das JobTicket wird als digitales Ticket ausgegeben. Entweder über eine Chipkarte oder als eTicket in der mobil info App.
FAQ für Arbeitgeber
Das JobTicket ist ein günstiges Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn, das Ihre Mitarbeiter erwerben können. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RLG abschließen.
Die Zahlung des Monatsbeitrags erfolgt über den Arbeitgeber, beispielsweise über die Lohnabrechnung.
Das JobTicket steht jedem Ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung.
Das JobTicket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.
Sowohl der JobTicket-Vertag als auch die einzelnen JobTickets sind monatlich kündbar.
Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein JobTicket bestellt, monatlich zahlen wollen, mindestens jedoch 14,50 Euro (25 %). Die RLG gewährt einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 2,90 Euro (5 %). Ihre Beschäftigten profitieren so von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 14,70 Euro. Ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25 % ist Voraussetzung für einen JobTicket-Vertrag.
Der Rahmenvertrag zum JobTicket ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen.
Das JobTicket ist nur über einen Arbeitgeber erhältlich. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der RLG.
Beim Deutschlandticket JobTicket gibt es keine Mindestabnahmemenge.
Alte Verträge mit einem Abo des WestfalenTarifs können von Ihrem Mitarbeiter mit Inkrafttreten des JobTicket-Vertrags ohne Nachberechnung überführt werden.
Das JobTicket wird als digitales Ticket ausgegeben. Entweder über eine Chipkarte oder über unsere mobil info App.
Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular für Arbeitgeber.
Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft, dann melden Sie sich bei Schlauen Nummer NRW unter 0 800 6 / 50 40 30.

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mai an jobticket@rvm-online.de.
Melden Sie sich für eine schnelle persönliche Auskunft kostenlos bei unserer Schlauen Nummer unter 0 800 6 / 50 40 30.