Ob Arnsberg, Aua oder Amerika. Seit dem 1. Mai 2023 fahren Sie mit dem Deutschlandticket von Flensburg bis Oberammergau und können viele schöne Orte klimafreundlich mit Bus und Bahn entdecken.
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Jetzt möchten möchten Sie Ihr Deutschlandticket vom Papierticket auf ein elektronisches Ticket umstellen und dafür die die mobil info-App nutzen? Das ist ganz einfach.
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Das Deutschlandticket für 49,- € ist ein digitales Abo. Dieses können Sie einfach und bequem über unsere mobil info-App bestellen.
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- Anschließend die mobil info-App auf dem Smartphone öffnen. Unter "Tickets" bitte registrieren oder anmelden.
- Im nächsten Schritt kann das Deutschlandticket bestellt werden. Das neue Ticket ist monatlich kündbar.

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Fragen & Antworten zum Deutschlandticket
Das Ticket kostet 49 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket soll im Abonnement angeboten werden und monatlich kündbar sein.
Sie erhalten das Deutschlandticket über die mobil info App oder Sie bestellen direkt über das Formular hier auf der Webseite. Besonders einfach, schnell und papierlos geht es über die App!
Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.
Für das Deutschlandticket ist eine Einführungsphase von zwei Jahren geplant. Ab dem zweiten Jahr könnte sich der Preis erhöhen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben vereinbart, den Ticketpreis automatisch an die Inflation anzugleichen.
Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) sowie S-Bahnen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain) gilt das Deutschlandticket nicht.
Aktuell wird die Anerkennung des Deutschlandtickets auf Fernverkehrsstrecken, auf denen die Nutzung mit einem Nahverkehrsticket möglich ist, geprüft (z. B. Hagen – Siegen im IC).
Ja, das Ticket ist unbegrenzt verfügbar. Es gibt keine Limitierung.
Das Deutschlandticket wird nicht übertragbar sein. Somit wird das Ticket von nur einer bestimmten Person genutzt werden können.
Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.
Nein, mit dem Deutschlandticket dürfen Sie in den Nahverkehrszügen nur die 2. Klasse nutzen. Die Nutzung der 1. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Land NRW hat eine Schüler-Variante des Deutschlandtickets angekündigt. Um das Deutschlandticket als Schüler-Variante einzuführen, sind noch einige vertragliche Details mit den Schulträgern abzustimmen. Die Schulträger sind nicht verpflichtet, das Deutschlandticket den Schülerinnen und Schülern anzubieten. Bei Teilnahme des Schulträgers erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket. Nicht-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler können ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,00 Euro im Monat erwerben.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Schüler-Variante an Ihren Schulträger oder Ihre Schule.
Aktuell diskutiert die Politik in NRW dieses Thema. Sobald verbindliche Aussagen hierzu vorliegen, werden wir Sie hier informieren. Sicher ist, dass zum 1. Mai noch kein Angebot vorliegen wird.
Eine Mitnahme von Personen oder Fahrrädern ist beim Deutschlandticket nicht vorgesehen. Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.
In NRW können laut Beförderungsbedingungen NRW Hunde kostenlos mitgenommen werden. Für Fahrten über NRW hinaus gelten die jeweiligen Regelungen der Verbünde bzw. Tarifgemeinschaften.
Ob es Ermäßigungen zum Beispiel für Schulkinder, Studierende, Auszubildende oder sozial Benachteiligte geben wird, ist zurzeit in Abstimmung zwischen dem Land und den Verbünden und Tarifgemeinschaften in NRW. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Das gesamte Ticketsortiment des WestfalenTarifs bleibt bis auf Weiteres erhalten. Auch die Abo-Angebote des WestfalenTarifs sind weiterhin erhältlich, da die Abos Zusatznutzen wie die Übertragbarkeit oder Mitnahmemöglichkeiten bieten. Über mögliche zukünftige strukturelle Anpassungen im WestfalenTarif stimmen sich alle Verkehrsunternehmen ab.
Der elektronische Tarif für NRW-weite Fahrten mit eezy.nrw bleibt bestehen und kann weiterhin genutzt werden.
Derzeit ist nur das SEPA-Lastschrift Verfahren technisch ertüchtigt. Wir prüfen, ob zeitnah weitere Zahlungsmethoden ermöglicht werden.
Wir stellen das Deutschlandticket perspektivisch auch als Chipkarte zur Verfügung, damit können auch Kunden, die kein Smartphone nutzen ein Deutschlandticket bei der RLG beziehen. Im Übergang werden wir das Ticket in Papierform zur Verfügung stellen.
Das Deutschlandticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats vorliegen, damit sie zum Monatsende gültig wird. Die Kündigung kann bei App Nutzern direkt in der mobil info App unter „Zur Abo-Verwaltung“ eingereicht werden. Alternativ kann das Abo über das Formular auf unserer Webseite gekündigt werden.
Informationen für JobTicket-Kunden
Ja, Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass das Deutschlandticket auch als rabattiertes JobTicket für 34,30 Euro erhältlich ist.
Das JobTicket ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Im freien Verkauf wird das JobTicket nicht angeboten. Haben Sie Interesse, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets. Damit verbleibt ein monatlicher Preis von 34,30 Euro.
Für den Bezug des JobTickets müssen Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort abschließen. Hierzu können sich interessierte Firmen direkt an die RLG wenden.
Die RLG hat bereits mit allen Firmen, mit denen es Vereinbarungen zu JobTicket gibt, Kontakt aufgenommen und die Umstellung organisiert.
Informationen für Schulträger
Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können.
Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, ist es von großem Nutzen.
Mitmachen können grundsätzlich alle Schulträger. Es gibt zwei verschiedene Konstellationen für die Teilnahme:
a) Schulträger, die bislang 588 Euro im Jahr oder mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler oder anspruchsberechtigter Schülerin für die ÖPNV-Tickets zahlen mussten, können ohne Kostensteigerung zu den bisherigen Vertragskonditionen teilnehmen.
b) Schulträger, die pro anspruchsberechtigter Schülerin und pro anspruchsberechtigtem Schüler bislang weniger als 588 Euro im Jahr gezahlt haben und jetzt bereit sind, mindestens 588 Euro zu zahlen.
Die Schulträger müssen mit dem Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten, die bisherigen Zahlungen weiter zu leisten und auch die Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben.
Schulträger, die bisher weniger als 588 Euro pro Jahr und anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben, müssen sich verpflichten, ihre bisherigen Zahlungen auf diesen Betrag zu erhöhen.
Nein, die Teilnahme an diesem Modell ist freiwillig. Allerdings können selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket nur dann für 29 Euro pro Monat erwerben, wenn der Schulträger mitmacht.
Die über den reinen Preis des Deutschlandtickets hinausgehenden Mittel werden dazu verwendet, den Preis des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst kaufen müssen, also nicht anspruchsberechtigt sind, von 49 Euro auf 29 Euro zu senken. Reichen die Mittel der Schulträger und die bislang erhobenen Eigenanteile nicht aus, übernimmt das Land den Rest.
Auch Kommunen in der Haushaltssicherung können mitmachen. Denn es werden nur die Mittel weitergezahlt, die auch bislang für die Schülerbeförderung erforderlich waren. Die Verwendung der bisherigen Zahlungen der Schulträger für die Schülerfahrkostenübernahme sowie der nach § 97 Absatz 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteile zur Finanzierung des Deutschlandticketmodells ist im Schuljahr 2023/2024 in ihrer Höhe Bestandteil der bisherigen kommunalen Haushalte und stellt insoweit keine hinzutretende Haushaltsbelastung dar.
Ein zu beachtendes Haushaltssicherungskonzept nach § 76 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht der Teilnahme einer Kommune an diesem Programm im Schuljahr 2023/2024 für sich genommen nicht entgegen, wobei die Kommune auch im Weiteren dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Teilnahme an diesem Programm nicht beeinträchtigt werden.
Ja, wenn sie für die ÖPNV-Tickets bisher 588 Euro oder mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben. Wenn sie mehr gezahlt haben und im Modell weiterhin wie bislang zahlen, übernimmt das Land auch diese bisherigen Ausgaben im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung. Haben die Ersatzschulträger weniger gezahlt, können sie teilnehmen, wenn sie durch Spenden o.ä. in der Lage sind, 588 Euro je anspruchsberechtigte Schülerin und anspruchsberechtigten Schüler zu zahlen und dies auch tun.
Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen oder der Verbund, mit dem der Schulträger auch bislang die Ticketabnahme für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geregelt hat.
Für weitere Fragen steht das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind:
Andreas Wille
Telefon: 0211/4566-323
E-Mail: andreas.wille@munv.nrw.de
Christopher Coenen
Telefon: 0211/4566-143
E-Mail: christopher.coenen@munv.nrw.de
Jan Otto
Telefon: 0211/4566-795
E-Mail: janhendrik.otto@munv.nrw.de