Erhöhtes Beförderungsentgelt

FAQ

Die RLG bietet Ihnen folgende Bezahloptionen, um die offene Forderung schnell und sicher zu begleichen:

 

Zahlung per PayPal
Sie können mit Ihrem PayPal-Konto Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt begleichen. Wählen Sie nach dem Log-in mit Ihrer EBE-Nummer diese Zahlart und folgen Sie den weiteren Schritten.

Zahlung per Überweisung
Der klassische Weg ist die Überweisung. Wählen Sie nach dem Log-in mit Ihrer EBE-Nummer diese Zahlart und übernehmen Sie die angezeigten Informationen für Ihre Überweisung. Sie haben die Möglichkeit den angezeigten QR-Code direkt mit Ihrer Banking-App zu scannen. 

Zahlung per Ratenzahlung
Können Sie den geforderten Gesamtbetrag nicht auf einmal, sondern nur in Raten zahlen? Nach Ihrem Login unter „Zahlungsoptionen“ haben Sie die Möglichkeit selbst Ihren individuellen Ratenplan zu erstellen. Dazu geben Sie einfach unter „Ratenzahlung“ den gewünschten Ratenbetrag und Ratenbeginn an. Der kleinste Ratenbetrag  liegt bei 10,- €. 

Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsart aus. Die erste Rate können Sie damit direkt veranlassen. Für die Folgeraten empfehlen wir Ihnen, einen Dauerauftrag einzurichten.
 

Bis zu 14 Tage nach Erhalt Ihres EBE können Sie Ihre persönliche, zum Zeitpunkt der Fahrt gültige Fahrkarte nachreichen. Senden Sie bitte eine Kopie ihres Tickets an ebe@rlg-online.de unter Angabe der EBE-Nummer. 

Befinden Sie sich innerhalb dieser Frist, werden Sie automatisch auf diese Möglichkeit hingewiesen, nachdem Sie sich mit Ihrer EBE-Nummer eingeloggt haben. Der nachträgliche Nachweis im Bus ist nicht möglich.

War die Aushändigung des EBE-Belegs im Bus nicht möglich, wird Ihnen die zugehörige Rechnung mit allen relevanten Informationen postalisch zugesandt. Eine Zahlung oder nachträgliche Vorlage eines zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen Fahrscheins ist Ihrerseits vor Erhalt dieses Schreibens nicht notwendig.

Bitte überprüfen Sie die Schreibweise der 13-stelligen Nummer ohne Leerzeichen. Diese finden Sie oben auf Ihrem EBE-Beleg beziehungsweise auf Ihrem Anschreiben. Die Datenübermittlung kann nach Ausstellung bis zu 48 Stunden dauern, erst dann ist ein Login im EBE-Serviceportal möglich. 

Ist ein Login nach Ablauf der 48 Stunden weiterhin nicht möglich, erreichen Sie uns über das Kontaktformular. 

Bevollmächtigte Personen wenden sich bitte über das Kontaktformular an uns. Bitte fügen Sie in diesem Fall einen Nachweis bei, zum Beispiel eine Vollmacht.

Beginnt ein Reisender seine Fahrt, ohne im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheins zu sein, ist er laut Tarifbestimmungen NRW zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Die Gültigkeit eines Tickets richtet sich nach dem WestfalenTarif und dem NRW-Tarif sowie den geltenden Beförderungsbedingungen.

Zum Zweck der Vorgangsbearbeitung eines erhöhten Beförderungsentgelts, der Prüfung auf Wiederholungstäter und - in bestimmten Fällen - zur Strafantragstellung erheben und verarbeiten wir folgende Daten: Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Ausweisnummer, Daten des Beleges zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE). 

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bleibt diese Frist Ihrerseits ungenutzt, erheben wir für jede schriftliche Zahlungserinnerung ein gesondertes Entgelt in Höhe von 5,00 EUR.

Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrausweis stellt eine Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB dar. Die Verfolgung im Straf- und Bußgeldverfahren sowie die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.

Wenn Sie Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt reklamieren möchten oder eine Frage dazu haben, schreiben Sie eine E-Mail an ebe@rlg-online.de mit Ihrer EBE-Nummer im Betreff.

Wir prüfen jedes Anliegen unserer Kunden und versuchen bei Problemen stets eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es jedoch zwischen Ihnen und der RLG zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die sich nicht klären lassen, erklären wir uns bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. 

Die Adresse finden Sie hier.