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Das Deutschlandticket als JobTicket

Das Deutschlandticket gibt es seit Mai 2023 auch als JobTicket. Damit ist das JobTicket das maßgeschneiderte ÖPNV-Angebot für Unternehmen und deren Mitarbeitende. Es spart Geld, schont das Klima und ist gut fürs Image. Es gilt übrigens nicht nur für den Arbeitsweg, sondern kann auch in der Freizeit genutzt werden.

Berufspendler profitieren mit dem JobTicket von deutlich attraktiveren Konditionen. Durch Vergünstgungen von Arbeitgeber und Verkehrsunternehmen gibt es das Deutschlandticket schon für 34,30 Euro im Monat.

Beantragung sowie die finanzielle und personalrechtliche Abwicklung sind ganz einfach. Die RLG hilft Ihnen gerne weiter.

FAQ - JobTicket Deutschlandticket

Ja, Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass das Deutschlandticket auch als rabattiertes JobTicket für 34,30 Euro erhältlich ist.

Das JobTicket ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.

Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets. Dmait verbleibt ein monatlicher Preis von 34,30 Euro.

Ja, neben dem Deutschlandticket als JobTicket bleiben die JobTicket-Angebote des WestfalenTarifs bestehen. Dort gibt es bspw. das JobTicket in der Preisstufe A (gültig für eine beliebige Stadt) für 39,00 Euro im Monat oder der Preisstufe B (gültig für einen beliebigen Kreis) für 69,00 Euro im Monat. Diese Modelle sind auch ohne einen Arbeitgeberzuschuss erhältlich und beinhalten Mitnahmeregelungen. Mit einem Arbeitgeberzuschuss verbleiben lediglich 14,00 Euro bzw. 44 Euro pro Monat für den Mitarbeitenden.

Für den Bezug des JobTickets müssen Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort abschließen. Hierzu können sich die Firmen direkt an Ihr lokales Verkehrsunternehmen wenden - bspw. an die RLG.

Das Verkehrsunternehmen, mit dem die jeweilige Firma die Vereinbarung getroffen hat, kommen auf ihre Kunden zu.

Die RLG hat bereits mit allen Firmen, mit denen es Vereinbarungen zu JobTicket gibt, Kontakt aufgenommen und die Umstellung organisiert.  

Sie haben noch Fragen zum JobTicket?

Lassen Sie sich durch uns beraten.

Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an jobticket@rlg-online.de.

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Ein JobTicket kommt für Sie nicht in Frage? Dann ist vielleicht das reguläre Deutschlandticket eine Alternative für Sie.

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