Ich möchte mein aktuelles Abo behalten

Ein Widerspruch gegen die automatische Umstellung Ihres Abos auf das DeutschlandTicket ist hier nicht mehr möglich.  

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RLG
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Weitere Fragen & Antworten zum Deutschlandticket

Bund und Länder haben sich auf die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 verständigt. Die RLG startet am 3. April den Vorverkauf. Wir gehen aktuell von der zeitgerechten Umsetzung gesetzlicher und genehmigungsrechtlicher Grundlagen aus.

Das Ticket kostet 49 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket soll im Abonnement angeboten werden und monatlich kündbar sein.

Das Deutschlandticket wird über die mobil info App sowie auf der Webseite verkauft werden. Besonders einfach und papierlos geht es über die App!

Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.

Für das Deutschlandticket ist eine Einführungsphase von zwei Jahren geplant. Ab dem zweiten Jahr könnte sich der Preis erhöhen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben vereinbart, den Ticketpreis automatisch an die Inflation anzugleichen.

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) sowie S-Bahnen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain) gilt das Deutschlandticket nicht. 

Aktuell wird die Anerkennung des Deutschlandtickets auf Fernverkehrsstrecken, auf denen die Nutzung mit einem Nahverkehrsticket möglich ist, geprüft (z. B. Hagen – Siegen im IC).

Ja, das Ticket ist unbegrenzt verfügbar. Es gibt keine Limitierung.

Das Deutschlandticket wird nicht übertragbar sein. Somit wird das Ticket von nur einer bestimmten Person genutzt werden können.

Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.

Abo-Kunden brauchen nichts zu unternehmen und müssen ihr Abo auch nicht kündigen. Unsere Abo-Kunden erhalten spätestens Anfang März ausführliche Informationen, wie der Wechsel ins Deutschlandticket funktioniert.

Nein, die Eigenschaften Ihres Abos wie zum Beispiel die Mitnahmeregelung oder die Übertragbarkeit gelten bei einem Umstieg auf das Deutschlandticket nicht mehr. Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelungen.

 

Eine Mitnahme von Personen oder Fahrrädern ist beim Deutschlandticket nicht vorgesehen. Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.

Nein, mit dem Deutschlandticket dürfen Sie in den Nahverkehrszügen nur die 2. Klasse nutzen. Die Nutzung der 1. Klasse ist ausgeschlossen.

In NRW können laut Beförderungsbedingungen NRW Hunde kostenlos mitgenommen werden. Für Fahrten über NRW hinaus gelten die jeweiligen Regelungen der Verbünde bzw. Tarifgemeinschaften.  

 

Ob es Ermäßigungen zum Beispiel für Schulkinder, Studierende, Auszubildende oder sozial Benachteiligte geben wird, ist zurzeit in Abstimmung zwischen dem Land und den Verbünden und Tarifgemeinschaften in NRW. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Das gesamte Ticketsortiment des WestfalenTarifs bleibt bis auf Weiteres erhalten. Auch die Abo-Angebote des WestfalenTarifs sind weiterhin erhältlich, da die Abos Zusatznutzen wie die Übertragbarkeit oder Mitnahmemöglichkeiten bieten. Über mögliche zukünftige strukturelle Anpassungen im WestfalenTarif stimmen sich alle Verkehrsunternehmen ab.

Der elektronische Tarif für NRW-weite Fahrten mit eezy.nrw bleibt bestehen.

Informationen für JobTicket-Kunden

Ja, Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es das Deutschlandticket auch als rabattiertes JobTicket geben soll.

Das JobTicket wird ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich sein. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber.

Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets.

Für den Bezug des JobTickets müssen Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort abschließen. Hierzu können sich die Firmen direkt an Ihr lokales Verkehrsunternehmen wenden.

Das Verkehrsunternehmen, mit dem die jeweilige Firma die Vereinbarung getroffen hat, wird in den nächsten Wochen auf ihre Kunden zukommen und mit ihnen besprechen, wie die Firma und ihre Mitarbeitenden in die JobTicket-Variante des Deutschlandtickets umsteigen können.