AGB On-Demand-Verkehr

Nutzungsbedingungen für die „On Demand Kreis Soest“-App

§ 1 Gegenstand

Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (im Folgenden „RLG“) betreibt unter dem Produktnamen „On Demand Kreis Soest“ eine Buchungsplattform für einen bedarfsgesteuerten Verkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend On-Demand-Verkehr).
Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die RLG oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Der On-Demand-Verkehr ist verkehrlich und tariflich in den WestfalenTarif (im Folgenden „WT“) integriert.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen des On-Demand-Verkehrs unterliegen den Tarifbedingungen des WT. Die jeweils aktuelle Fassung der Tarifbedingungen sind auf www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ einzusehen.

§ 2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform für den On-Demand-Verkehr ist zunächst die Installation der von der ioki GmbH im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angebotenen On Demand Kreis Soest-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende einmalige Registrierung als NutzerIn (Anlegen eines Kundenkontos). Die die App nutzende Person gibt hierzu folgende Daten an:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Handynummer

Ein Ticketverkauf findet in der On Demand Kreis Soest-App nicht statt. Tickets können beispielsweise in der BuBiM-App (im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angeboten) erworben werden. Hierfür ist eine separate, einmalige Registrierung nötig. NutzerInnen sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Kontaktdaten) bei Änderungen unverzüglich in ihrem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommen NutzerInnen ihrer Informationspflicht nicht nach, ist die RLG bzw. von ihr eingesetzte Dienstleister berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

§ 3 Buchung von Fahrten des On-Demand-Verkehrs über die Buchungsplattform

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) ist die die App nutzende Person für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet. Über die App können jetzt unter Angabe von gewünschtem Start- und Zielpunkt sowie der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit unverbindliche Fahrtanfragen gestellt werden. Alternativ kann die die App nutzende Person in der App die Nutzung eigener Standortdaten (Geolocation) freigeben, die dann automatisch bei Fahrtanfragen als Startpunkt vorgeschlagen werden. Ein Überschreiben dieses Vorschlags ist jederzeit möglich. Auch kann die einmal freigegebene Nutzung der Standortabfragen jederzeit in der App abgeschaltet werden. Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein konkreter Fahrtvorschlag unter Nennung folgender Parameter unterbreitet und der die App nutzenden Person angezeigt:

  • voraussichtliche Abholzeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Fahrzeit
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots

Dieser Fahrtvorschlag kann von der die App nutzenden Person innerhalb eines angezeigten Zeitraums über einen Auswahlknopf bestätigt werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrtangebot eine verbindliche Buchung der Fahrt und über die App wird der vierstellige Berechtigungscode für diese Fahrt angezeigt. Der Vertragsabschluss kommt mit der RLG zustande. Wird der über die App angezeigte Fahrtvorschlag nicht innerhalb von 90 Sekunden angenommen, verfällt der Fahrtvorschlag ohne dass hierfür Kosten entstehen. Die die App nutzende Person kann einen Fahrtvorschlag auch kostenlos stornieren. Ein Fahrtvorschlag wird jedoch nur dann erzeugt und angezeigt, wenn die über die Buchungsplattform prognostizierte Abfahrt- oder Ankunftszeit nicht mehr als 15 Minuten von der von der die App nutzenden Person gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit entfernt liegt. Ist dies in Abhängigkeit zur aktuellen Buchungslage nicht möglich, wird dies über die App angezeigt.

§ 4 Beförderungsvertrag und Fahrpreis

Für das Herunterladen sowie die Nutzung der App werden keine Kosten / Gebühren erhoben. Die die App nutzende Person trägt die aus der Nutzung der App entstehenden Verbindungskosten selbst. Mit Bestätigung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags kommt zwischen der die App nutzenden Person und der RLG ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsleistung entsprechend der vorausgegangenen Buchung zustande. Das erfolgreiche Zustandekommen des Beförderungsvertrags wird durch den vierstelligen Berechtigungscode für die Fahrt angezeigt. Die die App nutzende Person schuldet gegenüber der RLG den entsprechend des WT anfallenden Fahrpreis. Bei Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode vorweisen (mündlich oder optisch) sowie bei angegebener Nutzung einer WT-Fahrkarte diese im Original vorzeigen. Beides hat unaufgefordert zu erfolgen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrkarte zur genauen Prüfung anzusehen und anzufassen. Der Fahrgast ist für den Prüfvorgang zur Herausgabe der Fahrkarte verpflichtet. Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Fahrgäste: Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen einer möglichen Gültigkeit für den Nahverkehr auch auf den On-Demand-Verkehr anerkannt.

§ 5 Bezahlung

Eine Bezahlung findet in der RLG-On-Demand App nicht statt. Tickets können beispielsweise in der mobil info-App (im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angeboten) erworben werden.

§ 6 Nichtausführung einer Buchung / Stornierung einer Buchung

Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können durch die die App nutzende Person über die App kostenfrei storniert werden. Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit auch durch die RLG storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Der die App nutzenden Person werden in diesem Fall keine No-Show-Vermerke angelastet. Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes behält sich die RLG ausdrücklich vor, Personen, die mehrfach wiederholt nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen, mindestens vorübergehend von der Nutzung der Buchungsplattform auszuschließen.

§ 7 Löschung / Sperrung des Kundenkontos

Die die App nutzende Person kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch Erklärung in Textform per E-Mail an od.support@RLG-online.de erfolgen. Bei missbräuchlicher Verwendung des von der die On Demand Kreis Soest-App nutzenden Person genutzten Kundenkontos kann die RLG das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen des WT sowie die Nutzungsbedingungen der On Demand Kreis Soest-App.

§ 8 Änderungen von App, Service und Nutzungsbedingungen

Die RLG ist auch ohne Zustimmung der die App nutzenden Person berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die RLG ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Die RLG informiert die die App nutzende Person hierüber in Textform.

§ 9 Haftung

Die Haftung der RLG im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des ioki-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der RLG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der RLG bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung der RLG nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die RLG in ihren Allgemeinen und / oder Besonderen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese.

§ 10 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser App zu entnehmen. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Regionalverkehr Münsterland GmbH, Datenschutzbeauftragter, Krögerweg 11, 48155 Münster; E-Mail: datenschutz@wvg-online.de

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die RLG ist jederzeit berechtigt die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Die RLG informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Buchungsplattform ist gekoppelt an die Zustimmung der die App nutzenden Person zu den geänderten Nutzungsbedingungen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem On-Demand-Verkehr wird als Gerichtsstand Lüdinghausen vereinbart.